Schulordnung
Unsere Schule ist eine Gemeinschaft, die ohne Ordnung und gegenseitige Rücksichtnahme nicht bestehen kann. Die Schule ist der gemeinsame Arbeitsplatz von Lehrern und Schülern. Hausmeister und Reinigungspersonal sorgen dafür, dass alle Einrichtungen in einem ordentlichen Zustand sind. Dabei müssen sie von allen Personen der Schulgemeinde unterstützt werden.
Schüler und Lehrer müssen darauf achten, dass:
-die Gesundheit und das Eigentum von allen Anwesenden nicht durch rücksichtsloses Verhalten Schaden nehmen,
-der ordentliche und saubere Zustand aller schulischen Einrichtungen erhalten bleibt und
-mit Arbeits- und Lernmaterial sowie Energie sparsam und sorgsam umgegangen wird.
1. Pünktlichkeit ist Vorraussetzung für jeden geregelten Unterricht. Die SchülerInnen kommen rechtzeitig vor Unterrichtbeginn und gehen unmittelbar nach dem Unterrichtsschluss nach Hause.
2. Der Versicherungsschutz umfasst den Schulweg und den Aufenthalt in der Schule entsprechend den gesetzlichen Regelungen. Deshalb darf während der Unterrichtszeit das Schulgelände nicht unberechtigt verlassen werden.
3. Vor Beginn des Unterrichts und während der großen Pausen halten sich die SchülerInnen auf dem ihnen zugeordneten Schulhof oder im Foyer auf.
4.a) Die SchülerInnen sammeln sich zum Unterrichtsbeginn bzw. nach der Pause an dem für die Klasse vorgesehenen Platz und werden dort von der zuständigen Lehrhaft abgeholt.
b) SchülerInnen, deren Unterricht rhythmisiert ist, gehen während der Gleitzeit in den Klassensaal.
5.a) Jedes Fernbleiben eines Schülers vom Unterricht ist schriftlich zu entschuldigen. Kinder der Grundschule sind am ersten Fehltag zusätzlich mündlich zu entschuldigen.
b) Beurlaubungen müssen rechtzeitig vorher beim Klassenlehrer unter Angabe des Grundes schriftlich beantragt werden. Bei Beurlaubungen von mehr als zwei Tagen bzw. vor Beginn und im Anschluss an die Ferien ist ein begründeter Antrag an die Schulleitung zu stellen.
6. Mutwillige und vorsätzliche Beschädigungen an Einrichtungen der Schule haben Schadenersatzpflicht zur Folge. Das gilt auch für die ausgegebenen Bücher und anderes Unterrichtsmaterial.
7. Die Schule haftet nicht für abhanden gekommenes Geld oder Wertgegenstände, für Fahrräder und motorisierte Fahrzeuge.
8. Der Missbrauch von Sicherheitseinrichtungen (Feuermelder, Feuerlöscher) ist streng verboten. Im Schadensfall erfolgt Anzeige.
9. Um Sicherheit zu gewährleisten, Unfälle, Schäden und Störungen zu vermeiden, gelten folgende Regeln:
Schneeballwerfen, Rutschen auf Treppengeländern, Skateboardfahren, Zweiradfahren jeglicher Art u.ä. sind wegen der möglichen Gefahren verboten.
Daher dürfen solche Geräte während des Unterrichts nicht benutzt werden / müssen ausgeschaltet sein.
10. Den Anweisungen der Lehrkräfte ist Folge zu leisten. Die Lehrer sind berechtigt, die Gegenstände, die den Unterricht stören bzw. Schüler gefährden, vorübergehend einzubehalten, um sie den Erziehungsberechtigten später auszuhändigen.
11. Bei Verstößen gegen die Schulordnung werden entsprechende Maßnahmen ergriffen, die sich auf die Beschlüsse der Gesamtkonferenz der LehrerInnen beziehen.
12.Gemeinsam sind Klasse und Lehrer für die Klassensäle verantwortlich.
Gemeinsam müssen wir alle dafür sorgen, dass unsere Schule als angenehmer Lebens- und Lernbereich erhalten bleibt
Die FFS ist unsere Schule.
*Diese Schulordnung wurde am 14.03.2001 von der Gesamtkonferenz der LehrerInnen und von der Schülervertretung angenommen.
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